Markiert: Lipödem

Ein Anspruch auf Durchführung einer sog Vorab-Prüfung durch die Krankenkasse kann vor Durchführung einer stationären Behandlung gegeben sein, wenn zweifelhaft ist, ob die von der Versicherten beanspruchte Behandlungsmethode (hier: stationäre Liposuktion) dem Qualitätsgebot entspricht

L 11 KR 3323/19 | Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.4.2021

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