Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III
Patientinnen, die an einem Lipödem im Stadium III leiden, können zukünftig unter bestimmten Bedingungen mit einer liposuktion ambulant oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (gkv) behandelt werden. Den entsprechenden Beschluss einschließlich begleitender Vorgaben zur qualitätssicherung fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (g-ba) am Donnerstag in berlin. Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden. Sobald die Studienergebnisse vorliegen, wird der G-BA abschließend zur Methode für alle Stadien der Erkrankung entscheiden.
„Mit der heutigen Entscheidung setzen wir die Forderung des Bundesministers für Gesundheit nach Einschluss der Liposuktion um und schaffen eine Versorgungsmöglichkeit für Patientinnen mit Lipödem im Stadium III – notwendigerweise mit strengen Vorgaben zur Qualitätssicherung und zunächst befristet. […]
Pressemitteilung: G-BA