G-BA erhöht Mindestmengen in mehreren Bereichen

Um extrem Frühgeborene versorgen zu können, müssen künftig mindestens 25 Fälle pro Jahr vorweisen.

Um Neugeborene unter 1.250 Gramm Geburtsgewicht versorgen zu können, müssen Krankenhäuser künftig mindestens 25 Fälle pro Jahr am Standort vorweisen können. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei seiner letzten Sitzung des Jahres Mitte Dezember beschlossen. Für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre werden künftig mindestens 26 Operationen dieser Art pro Jahr gefordert. Bei Nierentransplantationen bleibt es bei der bisherigen Mindestmenge von 25 Eingriffen jährlich pro Haus. Allerdings hat der Ausschuss auch die zugrunde gelegten Ziffern aus dem Katalog der Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Version 2021) überarbeitet, die die für den Nachweis der jeweiligen heranziehen können. […]

Quelle: AOK Fachportal für Leistungserbringer

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