Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2
Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen die Regelungen in § 24 Abs. 1 und 2 qskh-RL zur Erstellung und Veröffentlichung eines Katalogs des iqtig zu Hinweisen auf mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der dokumentationsrate von 100 Prozent.
Durch die Streichung von Satz 7 und Satz 8 werden also auch doppelte V erfahrensstrukturen vermieden. Mit der Streichung des Katalogs wird der Empfehlung des IQTIG aus dem Addendum, den Katalog nicht im Regelbetrieb umzusetzen, gefolgt. […]