Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern: Streichungen in § 24 Absatz 1 und 2

Gegenstand der Änderungen sind im Wesentlichen die Regelungen in § 24 Abs. 1 und 2 -RL zur Erstellung und Veröffentlichung eines Katalogs des zu Hinweisen auf mögliche Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der von 100 Prozent.

Durch die Streichung von Satz 7 und Satz 8 werden also auch doppelte V erfahrensstrukturen vermieden. Mit der Streichung des Katalogs wird der Empfehlung des IQTIG aus dem Addendum, den Katalog nicht im Regelbetrieb umzusetzen, gefolgt. […]

: G-BA (PDF, 37KB)

 

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