B 1 KR 13/16 R | bundessozialgericht, Urteil vom 24.4.2018
[…] Das
krankenhaus hat keinen Anspruch […] auf die Gewährung einer
stationär durchgeführten Liposuktion des Lipödems als
regelversorgung, weil diese
behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots entspricht. Ein entsprechender Anspruch aufgrund grundrechtsorientierter Leistungsauslegung (§ 2 Abs 1a SGB V) kommt nicht in Betracht. Das
lipödem ist weder eine lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche noch eine hiermit wertungsmäßig vergleichbare Erkrankung. […]
Quelle: Bundessozialgericht