Thema: B 1 KR 6/19 R

Zu B 1 KR 6/19 R sind aktuell 8 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.

Fallzusammenführung aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots

S 2 KR 385/21 | Sozialgericht Augsburg, Urteil vom 17.12.2021 – Kommentar Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Bregenhorn-Wendland & Partner Rechtsanwälte

Das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 Satz 2 SGB V gilt uneingeschränkt auch im Leistungserbringungsrecht

B 1 KR 6/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Fallzusammenführung wegen Wirtschaftlichkeitsgebot sei gegeben – Eine Beurlaubung oder ununterbrochene Fortsetzung der stationären Behandlung ist bis zum Vorliegen des zeitnah zu erwarteten histologischen Befundes zu prüfen, statt einer zwischenzeitlichen Entlassung

B 1 KR 6/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Terminbericht 52/19

Bundessozialgericht