Markiert: Behandlungsalternative

Erweise sich die Gabe von Dibotermin alfa (OPS 6-003.4) als Überlegen gegenüber der Gabe von Knochenersatzstoffen oder Eigenknochen insbesondere hinsichtlich der Fusionsrate, dem Blutverlust, und der OP-Dauer, so ist die medizinische Notwendigkeit und das Wirtschaftlichkeitsgebot begründet

S 18 KR 409/16 | Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.08.2017

Die Gabe von Dibotermin Alfa (OPS 6-003.4, Abrechnung des Zusatzentgelt ZE2011-63) statt der Verwendung von Eigenkochen bzw. Fremdknochen bei einer Wirbelsäulen-Revisions-OP (hier: „non-union“) weise das Potenzial einer erforderlichen Behandlungsalternative aus

S 18 KR 625/15 | Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 30.08.2017