Wo Chefarzt draufsteht, muss auch Chefarzt drin sein

16 O 229/19 | , vom 6.11. – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Erscheint der nicht zur ausdrücklich vereinbarten Chefarzt- und wird der Patient auch nicht vom Vertreter des Chefarztes behandelt, sondern von einem ganz anderen , so ist die Behandlung rechtswidrig und der Patient hat einen Schmerzensgeldanspruch, weil der Patient nur vom Chefarzt behandelt werden wollte und durfte […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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