B 1 KR 25/19 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.10.2020 – Eine kritische Kommentierung (SpringerLink)
Thema: 8‑918 8‑91c B 1 KR 25/19 R Mindestmerkmale Multimodale Schmerztherapie
B 1 KR 25/19 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.10.2020 – Eine kritische Kommentierung (SpringerLink)
In den allgemeinen Krankenhäusern sank die Zahl der vollstationär behandelten Patientinnen und Patienten in fast allen Fachabteilungen deutlich
Mit der nun vorgelegten Stellungnahme erneuert die Bundesärztekammer ihre Forderung, valide patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle patientennah tätigen Berufsgruppen und in allen Krankenhausbereichen umzusetzen.
Eine Vielzahl von Krankenhäuser haben sich mit den Krankenkassen noch nicht über das Pflegebudget für das Jahr 2020 verständigt. Zahlreiche Schiedsstellenverfahren sind daher noch anhängig.
Die wesentlichen Grundsätze der neuen PrüfvV sollen nachfolgend im Überblick dargestellt werden
B 1 KR 11/20 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk
Die Umsetzung des neuen Krankenhausplans des Landes Nordrhein-Westfalen nimmt weiter Fahrt auf
Die Zielorientierung der Leitlinie ist eine Standardisierung der präoperativen hormonellen Behandlung, des operativen Vorgehens, der postoperativen Behandlung und der Nachsorge bei distalen, mittleren und proximalen...
Die Folgen des DRG-Systems haben auch in der Corona-Pandemie die Versorgung nicht verbessert
„Die künftige Bundesregierung muss für eine bessere Vergütung von Vorhaltekosten und für eine umfassende Pflegereform sorgen“
Die Krankenhäuser lehnen den vorliegenden Entwurf zur Ausweitung der PpUG sowohl aus grundsätzlichen Erwägungen heraus als auch aus fachlichen Gründen ab.
Änderung gegenüber der Version vom 7.4.2021: Hervorhebung der Bedeutung einer vorzugsweisen Testung mittels PCR und Anpassungen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zur Kontaktpersonennachverfolgung
Der Verordnungsentwurf ist im Wesentlichen zu begrüßen. Insbesondere positiv zu bewerten ist, dass ab dem 01.01.2022 eine Ausweitung der PpUG auf die pflegesensitiven Bereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgt.
DKG zu notwendigen Reformen nach der Regierungsbildung
Die Google-Tochter DeepMind steht wegen einer Kooperation mit dem britischen Gesundheitsdienst in der Kritik.