Rahmenbedingungen für Pflegepersonalkosten und Budgetverhandlungen festgelegt
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Rahmenbedingungen für Pflegepersonalkosten und Budgetverhandlungen festgelegt
Die Vertragsparteien auf der Bundesebene haben sich auf eine Anpassung der Anlage 5 zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung 2022 geeinigt.
DKG e. V. (PDF, 475 kB)
Die vom KHZV entwickelte Arbeitshilfe enthält umfangreiche Informationen, Hilfestellungen und strategische Implikationen zu den jeweiligen Positionen der Anlagen 1 und 2 der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung.
Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets für den Vereinbarungszeitraum 2022
Solidaris klärt die wichtigsten Fragen zur Anlage 5 gemäß der 4. Änderungsvereinbarung zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung vom 9.11.2021
Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets
Vereinbarung nach § 9 Absatz 1 Nummer 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) über die näheren Einzelheiten zur Verhandlung des Pflegebudgets
Für das Pflegebudget gibt es neue Vorgaben. Das hat Auswirkungen auf die Erstellung der Verhandlungsunterlagen und auf die Bestätigungsleistungen des Wirtschaftsprüfers.
Eine Vielzahl von Krankenhäuser haben sich mit den Krankenkassen noch nicht über das Pflegebudget für das Jahr 2020 verständigt. Zahlreiche Schiedsstellenverfahren sind daher noch anhängig.
Im Rahmen der 3. Änderungsvereinbarung wurde in der nachfolgenden Excel-Datei lediglich die neue Anlage 4.4 ergänzt. Die anderen Anlagen sind inhaltlich unverändert.
Zur Umsetzung der Konkretisierung der Abgrenzungsvorgaben im Pflegebudget haben die Vertragsparteien auf der Bundesebene vereinbart, angepasste Formulare in Anlehnung an die Anlagen zur Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung zur Verfügung zu stellen
Die vom KHZV entwickelte Arbeitshilfe enthält umfangreiche Informationen, Hilfestellungen und strategische Implikationen zu den jeweiligen Positionen der Anlagen 1 und 2 der Pflegebudgetverhandlungsvereinbarung.
Die DKG hat mit dem GKV-SV ein Excel-Tool zur Ermittlung des Pflegebudgets abgestimmt.