Zur Notfallbehandlung im Krankenhaus

| Bundessozialgericht, Entscheidung vom 18.05.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Mittlerweile liegt die Entscheidung des vom 18.05.2021 (- B 1 KR 11/20 R -) für im Krankenhaus auch im Volltext vor. Leider hinterlässt sie aber wieder einmal mehr Fragen als Antworten. Das BSG ist in der Entscheidung üht, die bisher entwickelte Systematik zur Abgrenzung stationärer und ambulanter Behandlung beizubehalten, auch wenn dies gerade mit Blick auf den zu entscheidenden Sachverhalt eines schwerverletzten Traumapatienten in einem einigen argumentativen Aufwand erfordert. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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