Neue PrüfvV ab dem 01.01.2022

Ab dem 01.01.2022 wird es eine neue Prüfverfahrensvereinbarung () geben.

Auch diese beruht nicht auf einem Konsens der Vertragsparteien, sondern auf einer Entscheidung der zuständigen nach § 18a Abs. 6 KHG vom 22.06.2021.

Die Entscheidung versucht die Änderungen des -Reformgesetzes insbesondere mit Blick auf die Durchführung des einzelfallbezogenen Erörterungsverfahrens erforderlich geworden sind. Mit der neuen PrüfvV soll daher nun auch das Verfahren nach § 17c Abs. 2b Satz 1 KHG geregelt werden. Zur neuen PrüfvV sollen noch gemeinsame Umsetzungshinweise verabschiedet werden, welche die Anwendung in der vereinfachen soll. Ob dadurch mehr Klarheit hergestellt werden kann, bleibt abzuwarten. Die wesentlichen Grundsätze der neuen PrüfvV sollen nachfolgend im Überblick dargestellt werden. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …