§ 7 Abs. 2 S. 3 PrüfvV (2014) statuiert keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist

L 16 KR 395/16 | Landessozialgericht , vom 19.07.2020 – Kommentar KMH

Mit Urteil vom 19.07.2020 entschied der 16. Senat des LSG NRW, dass § 7 Abs. 2 S. 3 jedenfalls in seiner Fassung von 2014 keine materiell-rechtliche Ausschlussfrist statuiert. Sehr deutlich positionierte sich der Senat gegen die Entscheidung des BSG vom 19.11.2019 (Az. B1 KR 33/18 R). Dort hatte der 1. Senat nebenbei (sog. „Obiter dictum“) festgestellt, dass § 7 Abs. 2 PrüfvV eine wirksame, verhältnismäßige materiell-rechtliche Ausschlussregelung enthalte. […]

Quelle: KMH Medizinrecht

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