vdek: 2. Stellungnahme zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Mit der Verordnung erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2022 die jährliche Weiterentwicklung der -Verordnung () in Form einer Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit (). Ab dem 01.01.2022 sollen erstmalig Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) in den pflegesensitiven Bereichen sowie Gynäkologie und Geburtshilfe gelten. Ferner soll eine fachspezifische Ausdifferenzierung des bereits bestehenden pflegesensitiven Bereiches Pädiatrie in die Bereiche allgemeine Pädiatrie, spezielle Pädiatrie und neonatologische Pädiatrie erfolgen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. () nimmt hierzu wie folgt Stellung: Der Verordnungsentwurf ist im Wesentlichen zu begrüßen. Insbesondere positiv zu bewerten ist, dass ab dem 01.01.2022 eine Ausweitung der PpUG auf die pflegesensitiven Bereiche Orthopädie, Gynäkologie und Geburtshilfe erfolgt. Damit wird noch einmal mehr die Sicherheit für Patienten durch die Anhebung/Ausweitung des Ausstattungsniveaus erhöht. […]

Quelle: vdek

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