B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Thema: 5-903.5e B 1 KR 33/18 R Dokumentation J21Z OP-Bericht Unterlagenvorlagefrist
B 1 KR 33/18 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr
Beschreibung des Fehlerverfahrens für die Datenlieferung gemäß § 21 KHEntgG für das Datenjahr 2019
S 1 KR 2623/18 | Sozialgericht Reutlingen , Urteil vom 13.11.2019
Überstunden, fehlendes Personal und zunehmender Zeitdruck zehren an der Gesundheit der Ärztinnen und Ärzte in den Kliniken.
Wenn es gelänge, die Zahl der MDK-Prüfungen im Land zu halbieren, würde das rechnerisch zusätzlich 375 Ärztinnen oder Ärzten für die Versorgung der Patienten entsprechen…
„Es sind oft sinnlose Bürokratiearbeiten, die die Ärzte von ihrer eigentlichen Arbeit am Patienten abhalten. In zwei Millionen von 20 Millionen Fällen lösen MDK-Prüfungen Rechtfertigungsbürokratie aus“…
Sachsen-Anhalts Kliniken leiden unter einem Investitionsstau von unüberschaubaren 1,5 Milliarden Euro…
Weniger Kliniken wären besser für Forschung, Lehre und Patienten.
Der BVMed sieht die Übertragung (Delegation) ärztlicher Leistungen als eine von mehreren Möglichkeiten an, Versorgungsengpässe zu vermeiden, insbesondere in unterversorgten Regionen.
MIOs, kurz für Medizinische Informationsobjekte, sollen den Datenfluss im Gesundheitswesen in Zukunft deutlich schneller und besser machen.
Grund seien Fallzahlschwankungen, Fusion mit einem anderen Krankenhaus hält die Klinik für denkbar.
Die AOK Rheinland/Hamburg und das Malteser Krankenhaus Seliger Gerhard Bonn/Rhein-Sieg haben zum Jahresbeginn den bundesweit ersten Qualitätsvertrag zur Vermeidung des postoperativen Delirs geschlossen.
Grundlegende Fehleinschätzungen des BMG – Es reicht! | Steht die Politik jetzt endlich vom grünen Tisch auf?
Die „Wiederbelebung“ der Pflege-Personalregelung (PPR) aus den 1990er Jahren ist ein erster Zwischenschritt – weg von Untergrenzen hin zur Personalbemessung
Verordnung über das Verfahren und die Anforderungen der Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Gesundheitsanwendungen in der gesetzlichen Krankenversicherung