Krankenhäuser sind verpflichtet der sozialrechtlichen Dokumentationspflicht nachzukommen, d. h. die notwendigen Angaben bei der Erbringung von Krankenhausleistungen aufzuzeichnen und den Krankenkassen mitzuteilen

| , vom 19.11. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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