Tagesarchiv: November 26, 2021

Die künftige Strafzahlung (Aufschlag) nach § 275 c Abs. 3 Satz 1 SGB V wird durch Bescheid der jeweiligen Krankenkasse in Abhängigkeit von der festgelegten Prüfquote gegenüber dem Krankenhaus festgesetzt

Haben Sie sich auch schon einmal überlegt, wie die Krankenkassen künftig an die festgelegte Strafzahlung (im Gesetz vornehm genannt: Aufschlag) kommen?

Schlaganfallversorgung: Gesundheitsminister Garg zur Schlaganfallversorgung: Schleswig-Holstein möchte in Zukunft Versorgungsauftrag mit unterschiedlichen Stufen ausweisen / Schlaganfallpatientinnen und -patienten sollen bestmöglich versorgt werden / Reform des DRG-Systems nötig