Thema: § 301 SGB V Datenübermittlung EBM Schlüsselfortschreibung
Markiert: Datenübermittlung
Unterjährige Datenübermittlungsverpflichtung nach § 21 Absatz 3b KHEntgG
Ein Cyberangriff hat den IT-Dienstleister BITMARCK nach eigenen Angaben dazu gezwungen, vorübergehend einige Systeme offline zu stellen.
Übermittlung der Bestätigung des Jahresabschlussprüfers 2022 gem. § 6a Abs. 3 Satz 4 KHEntgG
Vereinbarung über die Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Absatz 3 SGB V im Wege elektronischer Datenübertragung (AUF-VB)
Seit dem 11. Oktober 2022 ist die DEMIS-Lösung im Krankenhaus St. Lukas produktiv im Einsatz.
Zur Fortschreibung der § 301–Vereinbarung
Vereinbarung über die Geltendmachung des Aufschlages gemäß § 275c Abs. 3 SGB V im Wege elektronischer Datenübertragung (AUF-VB)
Durch die Übermittlung und Erläuterung von Datenauswertungen soll das InEK das Bundesgesundheitsministerium unterstützen.
Anlage zur Vereinbarung über die Übermittlung von Daten nach § 21 Abs. 4 und Abs. 5 KHEntgG
Fortschreibung des §-21-Datensatzes für die Datenübermittlung zum 31.03.2023 (Datenjahr 2022)
Gesamtdokumentation der Vereinbarung gemäß § 17c Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 KHG, die hierzu vereinbarten Fortschreibungen sowie die Umsetzungshinweise.
Die Daten des Datenlieferungszeitraums II (entlassene voll- oder teilstationäre Fälle vom 01.01.2022-30.09.2022) sind bis zum 15.10.2022 (24:00 Uhr) abschließend zu übermitteln.
Vom Hoffnungsträger zur neuen Nahkampfzone