Verlängerung der Regelungen zur Abrechnung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MAKV) bis zum 7.4.2023 und Schlüsselfortschreibung der Datenübermittlung nach § 301 Abs. 3 SGB V vom 16.11.2022 zum 23.11.2022

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