Markiert: 8-981 Neurologische Komplexbehandlung

Liste der nicht prüfungsrelevanten Mindestmerkmale von OPS-Kodes

Bei 10 OPS-Kodes wurden einzelne Mindestmerkmale von der Prüfung ausgenommen. Es wurden also nicht insgesamt OPS-Kodes von der Prüfung ausgeklammert

Ein Krankenhaus ist nicht verpflichtet, für die Abrechnung der Prozedur „Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls: mehr als 72 Stunden“ (Nr. 8-981.1 OPS 2012) die entsprechenden gesamten Strukturmerkmale ohne Vorliegen von konkreten und substantiierten Zweifeln seitens der Krankenkasse, nachzuweisen

S 19 KR 7070/16 | Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 31.10.2018 – Pressemitteilung

DSG-Experten warnen: „Gerichtsurteil bedroht vorbildliche Akutversorgung des Schlaganfalls weiterhin“

Bislang zahlten die Krankenkassen eine gesonderte Vergütung für diesen apparativen und personellen Aufwand. Doch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2018 gefährdet die exzellente Versorgung in Deutschland

Klagewelle der Krankenkassen nach Verkürzung der Verjährungsfristen im Pflegepersonal- Stärkungsgesetz

Die Beendigung der Klageverfahren sollte grundsätzlich durch Klagerücknahmen erfolgen. Dies ist jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht flächendeckend erfolgt

Kliniken und Krankenkassen erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen

Flächendeckende Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gesichert