Kliniken und Krankenkassen erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen

Flächendeckende in auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gesichert

„Die Gespräche sind erfreulich konstruktiv und in einer dialogbereiten Atmosphäre verlaufen, sodass schon nach der zweiten Gesprächsrunde eine Gemeinsame Erklärung verabschiedet werden konnte. Vertreterinnen und Vertreter beider Seiten haben sich auf eine einvernehmliche Beilegung von Abrechnungsstreitigkeiten verständigt, die zur Klagewelle an den Sozialgerichten geführt haben. Mit der Selbstverpflichtung zur zeitnahen Umsetzung der Erklärung setzen Krankenkassen und Krankenhäuser ein deutliches Zeichen zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens. Es ist zu erwarten, dass die Sozialgerichte deutlich entlastet werden.“

Beide Seiten erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen. Schwerpunkt der Erklärung ist die Schlaganfallversorgung und die Erledigung eines Großteils der bezüglich der Neurologischen Komplexpauschalen des akuten Schlaganfalles durch Klagerücknahmen. Dies soll in Bezug auf Klagen gegenüber Krankenhäusern, die die aktuellen Abrechnungskriterien des Deutschen Institutes für Medizinische Dokumentation und Information () im Hinblick auf die Transportzeit („die Zeit, die der Patient im Transportmittel verbringt“) durch ein bodengebundenes Transportmittel erfüllen, umgehend umgesetzt werden. Hinsichtlich der Dauer der Transportzeit wird den Krankenkassen in Rheinland-Pfalz im Einzelfall ein maßvolles Vorgehen im Sinne der Versorgungssicherheit empfohlen. Die Prüfung und Berücksichtigung besonderer Fallgestaltungen oder Grenzfälle, insbesondere im Hinblick auf Standorte, bei denen als schnellstes verfügbares Rettungsmittel der Rettungshubschrauber in Frage kommt, sollen im ersten Halbjahr 2019 umgesetzt werden.

: Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

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