Thema: 8-500

Kein Erfordernis der Gewährleistung einer jederzeitigen Vertretungsmöglichkeit der ärztlichen Behandlungsleistung und der i. S. d. OPS qualifizierten Pflegefachkraft zur Kodierung des OPS 8-550

S 14 KR 560/19 | Sozialgericht Aachen, Urteil vom 07.07.2020

Kliniken und Krankenkassen erklärten sich bereit, die Abrechnungsstreitigkeiten im Bereich der akuten Schlaganfallversorgung und der geriatrischen Komplexbehandlung durch einvernehmliche Erklärungen weitgehend beizulegen

Flächendeckende Schlaganfallversorgung in Rheinland-Pfalz auch weiterhin auf einem qualitativ hohen Niveau gesichert