DSG-Experten warnen: „Gerichtsurteil bedroht vorbildliche Akutversorgung des Schlaganfalls weiterhin“
Diagnose und Therapie in einer spezialisierten, multidisziplinären Stroke Unit unterliegen höchsten Qualitätsstandards. Bislang zahlten die Krankenkassen eine gesonderte Vergütung für diesen apparativen und personellen Aufwand. Doch ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni 2018 gefährdet die exzellente Versorgung in Deutschland: Zukünftig soll eine gesonderte Vergütung nur noch an Krankenhäuser entrichtet werden, die den Transport eines Patienten innerhalb von 30 Minuten ab der Entscheidung für eine Verlegung in eine Spezialeinheit garantieren können; bisher galt eine reine Transportzeit von 30 Minuten. Wenn diese Regelung umgesetzt werden muss, ist die wirtschaftliche Existenz vieler entlegenerer Stroke Units bedroht, weil sie dann für keinen ihrer Schlaganfallpatienten – auch wenn sie ihn gar nicht verlegen müssen– die gesonderte Vergütung mehr erhalten. Aufgrund des genannten Urteils ist weiterhin eine hohe Zahl an Klagen von Krankenkassen gegen Krankenhäuser anhängig. „Die DSG erwartet, dass die Krankenkassen auf Forderungen an die Krankenhäuser, die auf dem Urteil beruhen, verzichten. Ansonsten können Versorgungslücken zum Nachteil der Patienten entstehen […]
Pressemitteilung: Pressestelle der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft (DSG)






