Markiert: MDK-Prüfverfahren

Konkretisierung und Fortentwicklung der Rechtsprechung zur materiellen Präklusionsregel in § 7 Abs. 2 S. 2 bis S. 4 PrüfvV 2014

Die materielle Präklusionswirkung gem.§ 7 Abs. 2 S. 4 PrüfvV 2014 tritt nicht ein, wenn die verspätete Übersendung der Unterlagen auf Umständen beruht, die das Krankenhaus nicht zu vertreten hat…

Ein Krankenhaus hat auch dann einen Anspruch auf eine Aufwandspauschale, wenn erst im Rahmen des MDK-Prüfverfahrens aufgrund weiterer nachgereichter Belege oder Argumente des Krankenhauses die Abrechnung des strittigen Behandlungsfalls nachvollzogen werden kann

S 18 KR 526/15 | Sozialgericht Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 24.06.2019 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr