Keine Präklusion von Krankenunterlagen bei MDK-Prüfung vor Ort im Krankenhaus

S 60 KR 1322/20 | Duisburg, vom 6.12.2021 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Mit Urteil vom 6.12.2021 (S 60 KR 1322/20) hat das SG Duisburg zugunsten eines von uns vertretenen Krankenhauses entschieden, dass bei einer im Rahmen einer Begehung vor Ort die Präklusionsregelung gem. § 7 Abs. 2 nicht gilt. Denn diese Vorschrift findet nach dem eindeutigen Wortlaut und der Systematik der vorliegend anwendbaren PrüfvV ausschließlich auf das schriftliche Prüfverfahren des MDK, nicht aber auf die vorliegend durchgeführte Prüfung vor Ort im Anwendung […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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