B 1 KR 1/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Terminbericht 50/23
Thema: B 1 KR 1/23 R GKV J96 Kodierung Krankenhausabrechnung Krankenhausabrechnungsprüfung Prüfverfahren R09.2 Vergütungsanspruch Zahlungsfrist
B 1 KR 1/23 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Terminbericht 50/23
B 1 KR 17/22 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 12.12.2023 – Terminbericht 50/23
B 1 KR 17/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung zum 12.12.2023 – Terminvorschau Nummer 50/23
Die jetzt beschlossene erneute Verlängerung des Status Quo bis Ende Dezember 2024 lässt die Krankenhäuser erstmal aufatmen und bedeutet einen Aufschub des Problems um ein Jahr
Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben am 6. November 2023 den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser gemeinsam verabschiedet.
Dies geht aus einem Verordnungsentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt
Auswirkungen der neuen Hybrid-DRGs 2024 auf die Erlöse der Krankenhäuser
Die betriebswirtschaftlichen Risiken der Hybrid-DRG sind für die Krankenhäuser überschaubar, schätzt CLINOTEL.
Das Statistische Bundesamt hat bekannt gegeben, dass der Orientierungswert für Krankenhäuser für das 2. Halbjahr 2023 und das 1. Halbjahr 2024 auf 6,95 Prozent angehoben...
Analyse von Reinhard Schaffert, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, zum Referentenentwurf der Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)
In Nordrhein-Westfalen (NRW) werden erhebliche Fördermittel in Höhe von fast 900 Millionen Euro für die Digitalisierung der Krankenhäuser bereitgestellt.
Diese sektorengleiche Vergütung soll nicht nur Leistungen aus dem AOP-Katalog umfassen, wie es bisher der Fall war.
Ein Film in der ARD-Mediathek zeigt die Auswüchse des DRG-Abrechnungssystems – rund 20 Jahre nachdem es eingeführt wurde.
S 18 KR 705/21 | Sozialgericht Nürnberg, Urteil vom 09.11.2022