Auswertung durch CLINOTEL-Krankenhausverbund zeigt geringe Auswirkung der Hybrid-DRG auf das DRG-Erlösvolumen von Kliniken

Sturm im Wasserglas statt Gamechanger? Der CLINOTEL-Krankenhausverbund hat zur Abschätzung der Folgen der Hybrid- auf seine 60 Mitgliedshäuser eine Sonderauswertung vorgenommen. Das Ergebnis: Nur etwa 2,5 Prozent der Fälle in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 wären einer Hybrid-DRG im Startkatalog ab dem 01.01. zuzuordnen. Vom gesamten DRG- des Verbundes machten die relevanten Leistungsfälle lediglich rund 0,8 Prozent aus. Die betriebswirtschaftlichen Risiken der Hybrid-DRG sind für die überschaubar, schätzt CLINOTEL.

Insgesamt erhoben die CLINOTEL-Datenspezialisten rund 600.000 Datensätze von den 60 öffentlichen und freigemeinnützigen Kliniken im CLINOTEL-Krankenhausverbund. Etwa 2,5 Prozent dieser Fälle wären einer Hybrid-DRG des ab Anfang 2024 vorgesehenen Startkatalogs zuzuordnen. Ihr Anteil am gesamten DRG-Erlösvolumen des Verbundes von Januar bis August 2023 lag bei rund 0,8 Prozent. Rund 50 Prozent der Fälle wiesen eine Verweildauer von einem Tag auf.

Im Ergebnis betrug für die relevanten Leistungsfälle – unter ihnen bestimmte Hernieneingriffe, die Entfernung von Harnleitersteinen, Ovariektomien, Arthrodesen der Zehengelenke sowie Behandlungen des Sinus pilonidalis (Steißbeinfistel) – der Erlösunterschied zwischen der bisherigen stationären Vergütung und den Hybrid-DRG rund 39 Prozent.

„Unsere Auswertung zeigt, dass der vorliegende lediglich einen ersten, sehr behutsamen Einstieg in die darstellt und die betriebswirtschaftlichen Risiken der Hybrid-DRG für die Krankenhäuser überschaubar sind“, erklärt CLINOTEL-Geschäftsführer Dr. Udo Beck zu den Ergebnissen der Folgenabschätzung. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die auf die Schaffung von Anreizen fußt und den Weg der Sanktionsdrohungen der vergangenen Jahre zu verlassen scheint. Unterstützt von differenzierten CLINOTEL-Datenanalysen werden unsere Mitgliedshäuser diesen regulatorischen Rahmen nach heutigem Stand durch aktives Management füllen können. Der in der Verordnung für 2024 angekündigten Einführung weiterer Hybrid-DRG sehen wir daher mit Spannung entgegen.“

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