Klinik muss Nachverrechnung mit anderer Leistung hinnehmen

| , vom 12.12.2023 – 50/23

Eine Zahlung „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“ kann nicht umgedeutet werden, urteilten die Richter am .

Bezahlt eine Kasse eine Leistungsrechnung mit dem Hinweis „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, stehen die Chancen einer Klinik, sich gegen eine Nachverrechnung mit anderen Zahlungen zu wehren, schlecht. Das Bundessozialgericht setzt hier einen sehr engen Auslegungsspielraum […]

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