Verkürzte Zahlungsfrist auch in 2024 – Entwarnung bedeutet das aber nicht

Während der - wurde der Zeitraum, in dem die die von den Krankenhäusern erbrachten Leistungen zu bezahlen haben auf 5 Tage verkürzt. Diese Regelung wurde zuletzt zum 31.12.2023 verlängert. Eine „Normalisierung“ dieses Zahlungsziels zum 01.01. hätte nach unserer Einschätzung drastische Auswirkungen auf die Zahlungsfähigkeit gehabt.

Bei einem beispielhaften relevanten Monatsumsatz von € 10,0 Mio. und einer hypothetischen Verlängerung des Zahlungsziels um 15 Tage entstünde für ein Krankenhaus ein einmaliger Liquiditätsbedarf in Höhe von € 5,0 Mio.

Die jetzt beschlossene erneute Verlängerung des Status Quo bis Ende Dezember 2024 lässt die erstmal aufatmen und bedeutet einen Aufschub des Problems um ein Jahr […]

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