Krankenhaus: Wesentliche Vergütungsregelungen für das Jahr 2024 gemeinsam festgelegt

Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben am 6. November 2023 den Entgeltkatalog für die Krankenhäuser gemeinsam verabschiedet. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich damit auf die für 2024 geltenden Fallpauschalen (DRG) verständigt. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 eine verbindliche Abrechnungsgrundlage für rund 17 Millionen stationäre Fälle pro Kalenderjahr und steuert für die somatischen und psychosomatischen Krankenhäuser ein Finanzierungsvolumen von über 65 Milliarden Euro. Gleichzeitig haben sich die Selbstverwaltungspartner auf den Pflegeerlöskatalog 2024 verständigt, über den die Finanzierung der (Pflegebudgets) mit einer Größenordnung von weiteren 20 Milliarden sichergestellt wird.

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