Krankenkassen vernachlässigen ihre Kontrollpflichten gegenüber den Leistungserbringern der Hilfsmittelversorgung. Dies geht zulasten der Versicherten.
Thema: Bundesrechnungshof HHVG Hilfsmittelversorgung Krankenkassen
Krankenkassen vernachlässigen ihre Kontrollpflichten gegenüber den Leistungserbringern der Hilfsmittelversorgung. Dies geht zulasten der Versicherten.
Die Neuorganisation unterstreicht unsere Unabhängigkeit und sie schafft die Voraussetzung für mehr Rollenklarheit in der Öffentlichkeit.
Der GKV-Spitzenverband gibt folgende Empfehlungen zur Sicherung der Versorgung mit Hilfsmitteln bzw. Pflegehilfsmitteln (im Folgenden: Hilfsmittel).
SPECTARIS-Positionspapier
U.a Investitionsfinanzierung sicherstellen, DRG-Zukunftskommission einsetzen, Vergütungsmodelle modernisieren
Die Sana Kliniken AG ist neuer Mehrheitsgesellschafter der Sanitätshaus-Gruppe Haas, die ihre Leistungen an 14 Standorten im Großraum Leipzig und Chemnitz anbietet.
Der GKV-Spitzenverband hat ein einheitliches, verbindliches Bekanntmachungsverfahren festgelegt (vgl. § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V).
80 Prozent der GKV-Versicherten erhalten eine mehrkostenfreie Hilfsmittelversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Das fordern die in der Interessengemeinschaft Hilfsmittelversorgung (IGHV) zusammengeschlossenen Verbände im Vorfeld der Anhörung zum Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG)
Verordnung zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Zahnärztinnen und Zahnärzte, der Heilmittelerbringer und der Einrichtungen des Müttergenesungswerks oder gleichartigen Einrichtungen sowie zur Pflegehilfsmittelversorgung
82 Prozent der GKV-Versicherten werden mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt
Der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, informiert in seinem aktuellen Newsletter „MedTech ambulant“