Im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung mit großen Schritten voran.
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Im Gesundheitswesen schreitet die Digitalisierung mit großen Schritten voran.
Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) verpflichtet ab 2022
Um in puncto IT-Sicherheit aufzuholen, müssen Krankenhäuser diverse Anforderungen erfüllen.
Digitalisierung muss aus Sicht der AOK zu höherer Qualität, einer besseren Vernetzung und Koordination der Patientenversorgung sowie zu Synergien beitragen.
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wurden im Oktober 2020 erneut Änderungen in Bezug auf die IT-Sicherheit festgelegt und im Sozialgesetzbuch (§ 75c SGB V) konkretisiert.
Die fortschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen erfordert eine Anpassung von Gesetzen und Formulierung von wichtigen Rahmenbedingungen
Die Bedenken wurden hauptsächlich daran fest gemacht, dass es (zumindest) in diesem Jahr technisch nicht möglich ist, die Einwilligung zur Dateneinsicht auf einzelne Dokumente in...
Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG): Inkraftgetreten am 20.10.2020
Digitalisierung und IT-Sicherheit in deutschen Krankenhäusern
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz stellt in Aussicht, dass seine Behörde aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen die gesetzlichen Krankenkassen ergreifen wird, sofern sie das PDSG in seiner derzeitigen...
Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zu einer „ernsthaften Auseinandersetzung“ mit der Kritik der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern am...
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Ulrich Kelber, hat heute angedroht, die Einführung der ePA zu stoppen.
Mit dem Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) soll die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen reibungslos und sicher funktionieren.
Im Sinne der Versicherten: Elektronische Patientenakte wird Schub für die Digitalisierung bringen
171. Sitzung im Bundestag vom 03.07.2020