Regelungen zur Digitalisierung grundsätzlich an Entwicklungsschritte anpassen
Digitalisierung muss aus Sicht der aok zu höherer Qualität, einer besseren Vernetzung und Koordination der Patientenversorgung sowie zu Synergien beitragen. Um dem gerecht zu werden, bedürfe es auch im Kabinettsentwurf für das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und pflege“ (DVPMG) einiger Nachschärfungen. Der AOK-Bundesverband bekräftigt in seiner Stellungnahme Kritikpunkte, die er schon in Teilen am referentenentwurf hervorgehoben hatte.
Digitale Helfer für die Pflege, mehr telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des DVPMG. Es stellt nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) einen weiteren zentralen Baustein für die Weiterentwicklung der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dar. Das Gesetz soll Mitte 2021 in Kraft treten. In einer ersten Einschätzung begrüßt der AOK-Bundesverband einen weiteren Digitalisierungsschub. Allerdings habe er eine realistischere Planung und weniger Detailregulierung erwartet, um den beteiligten Akteuren den Spielraum zur entwicklung von Innovationen zu geben. Letztlich müssten die hohen Investitionskosten auch zu höherer Effizienz in der medizinischen Versorgung führen. […]