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IT-Sicherheitsgesetz: Schutz Kritischer Infrastrukturen, Entwurf eines Branchenspezifischen Sicherheitsstandards (B3S), Einreichung zur Eignungsfeststellung nach § 8a Abs. 2 Satz 2 BSI-Gesetz durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Zu der noch ausstehenden Ergänzung um angemessene Maßnahmenempfehlungen konnte zwischenzeitlich eine Abstimmung in den beteiligten Gremien der DKG sowie des UP KRITIS erfolgen.