Prüfnachweisplaner für Aufwandsabschätzung der §8a Prüfung nach IT-Sicherheitsgesetz

Gemäß haben diejenigen , welche unter die -Verordnung fallen, erstmalig bis zum 30.06. eine Prüfung auf Eignung gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 BSIG durchzuführen und in diesem Rahmen einen Prüfnachweis zu erbringen.

Als Hilfe zur Strukturierung der dabei zu erhebenden Informationen und zur Abschätzung des damit verbundenen Prüfaufwandes hat der Branchenarbeitskreis (BAK Medizinische Versorgung) ein Prüfplaner-Tool entwickelt […]

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Quelle: Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen/Leiter

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