Weiterentwicklung des IT-Sicherheitsgesetzes hat möglicherweise Auswirkungen auf Krankenhäuser

Das Bundesinnenministerium (BMI) plant im Rahmen der des -Sicherheitsgesetzes (sog. 2.0) die u. a. Meldepflichten bei IT-Sicherheitsvorfällen zu verschärfen. Darüber hinaus wird angenommen, dass die Schwellenwerte, ab denen ein Unternehmen zu einem wird, abgesenkt werden. […]

Quelle: BPG Münster

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