DKG zum Branchen-Sicherheitsstandard für Krankenhäuser: BSI gibt grünes Licht für DKG-Sicherheitsstandard

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den im Juni von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vorgelegten „Branchenspezifischen Sicherheitsstandard für “ („B3S“) geprüft und die Eignung festgestellt. Die „Feststellungsurkunde“ wurde am gestrigen Nachmittag von BSI- Arne Schönbohm an DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum überreicht. Betreiber sogenannter „Kritischer Infrastrukturen“ aus dem Kliniksektor, die den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes unterliegen, müssen ihre Informationstechnologie nach dem Stand der Technik absichern und können dies nun anhand des B3S umsetzen.

BSI-Präsident Arne Schönbohm erklärte: „Krankenhäuser und viele andere Einrichtungen des Gesundheitswesens tragen in mehrfacher Hinsicht eine besondere Verantwortung für ihre IT-Netzwerke. Der Schutz sensibler muss ebenso zuverlässig gewährleistet sein wie die zuverlässige Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Unterstützung modernster Computertechnologie. Vor diesem Hintergrund bietet der branchenspezifische Sicherheitsstandard wichtige Rahmenbedingungen, unter denen die im Gesundheitswesen weiter erhöht werden kann.“

DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum stellte fest: „Krankenhäuser nehmen ihre Verantwortung beim Thema IT-Sicherheit ernst. Mit der jetzt erfolgten Eignungsfeststellung haben diejenigen Krankenhäuser, die als kritische Infrastrukturen gelten, Sicherheit, dass die gesetzlichen Anforderungen bei Anwendung dieses Standards erfüllt werden. IT-Sicherheit ist letztlich auch . Die DKG empfiehlt daher allen Krankenhäusern, vor dem Hintergrund der auch politisch vorangetriebenen im Gesundheitswesen, die Sicherheit der Informationen und Systeme zu gewährleisten. Der vorliegende branchenspezifische Sicherheitsstandard ist dafür eine wichtige Grundlage.“ […]

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Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

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