Neues IT-Sicherheitsgesetz ebnet Weg für eine moderne Cyber-Sicherheit in Deutschland

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das -Sicherheitsgesetz 2.0 in Kraft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik () erhält damit neue Kompetenzen, die seine Arbeit als Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes deutlich stärken.

„Für das BSI ist dieser Tag ein echter Meilenstein. Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ebnet den Weg für ein verbessertes Cyber-Sicherheitsniveau in . Als die Cyber-Sicherheitsbehörde des Bundes gestalten wir sichere Digitalisierung in Deutschland mit. Wir helfen mit unserer Expertise, dass Innovationen sicher umgesetzt werden“, so Arne Schönbohm, Präsident des BSI.

Durch das IT-Sicherheitsgesetz erhält das BSI umfassendere Kompetenzen bei der Detektion von Sicherheitslücken und bei der Abwehr von Cyber-Angriffen. Damit wird die gesetzliche Aufgabe des BSI zur Information, Warnung und von Betroffenen gestärkt und das Ziel unterstützt, Sicherheitslücken in IT-Systemen jederzeit schnellstmöglich zu schließen. […]

: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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