Unionsweite Bekanntmachung der Vertragsschlussabsichten der Krankenkassen in der Hilfsmittelversorgung

Der GKV-Spitzenverband hat ein einheitliches, verbindliches Bekanntmachungsverfahren festgelegt (vgl. § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V).