Der GKV-Spitzenverband hat ein einheitliches, verbindliches Bekanntmachungsverfahren festgelegt (vgl. § 127 Absatz 1 Satz 6 SGB V).
Thema: Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz
Zu Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz sind aktuell 3 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
„Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die Krankenkasse des Patienten zu informieren“
Da bereits über die neue EU-Verordnung etliche der bisherigen Regelungen massiv verschärft wurden, plädieren die Krankenhäuser dafür, keine weiteren Verschärfungen auf nationaler Ebene vorzunehmen…






