Markiert: sachlich-rechnerische Richtigkeit

Dem Erstattungsanspruch der Krankenkassen auf Rückforderung von Aufwandspauschalen, die vor dem 01.01.2015 an die Krankenhäuser gezahlt wurden, steht der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen

B 1 KR 15/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 16.07.2020 – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Die vom 1. Senat des BSG erstmals in drei Urteilen vom 01.07.2014 vorgenommene Unterscheidung einer „Auffälligkeitsprüfung“ und einer Prüfung der „sachlich-rechnerischen Richtigkeit“ von Krankenhausabrechnungen findet im Gesetz keine Stütze

S 13 KR 533/18 | Sozialgericht Aachen, Urteil vom 14.05.2019

Abrechnungsprüfungen in der vertragsärztlichen Versorgung: Was haben Gynäkologen zu beachten?

Für Gynäkologen, die im System der gesetzlichen Krankenversicherung tätig sind, stellt insbesondere die Abrechnung der Leistungen einen großen Aufwand dar, der zudem von vielen rechtlichen...