Erstattung einer Aufwandspauschale aus dem Jahre 2012 – Rechtsgedanke von Treu und Glauben

L 4 KR 427/17 | Landessozialgericht München, vom 28.03.2019

Leitsätze:
Bezog sich der dem MDK erteilte Prüfauftrg auf die sachlich-rechnerische Richtigkeit der , ist eine im Jahre 2012 geleistete Aufwandspauschale ohne Rechtsgrund an den Krankenhausträger geleistet worden. Dem steht auch kein schützenswertes Vertrauen auf den Fortbestand älterer Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entgegen.
Die Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs auf der vorbehaltlos bezahlten Aufwandspauschale ist jedoch vorliegend nach dem Rechtsgedanken von (§ 242 BGB) ausgeschlossen. […]

Quelle: Bayern.Recht

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