Markiert: sachlich-rechnerische Rechnungsprüfung

Krankenhaus muss Aufwandspauschalen erstatten – Landessozialgericht erklärt höchstrichterliche Rechtsprechung für rückwirkend anwendbar

L 5 KR 738/16 | Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.12.2018

Seit 01.01.2016 haben Krankenhäuser für jede Prüfung durch den Medizinischen Dienst, der eine Datenerhebung beim Krankenhaus erfordert, Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale

1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17 | Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.11.2018 – Kommentar Rechtsanwälte M&P Dr. Matzen & Partner

Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsprechung des BSG zur sachlich-rechnerischen Prüfung erfolglos

1 BvR 318/17, 1 BvR 1474/17, 1 BvR 2207/17 | Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 08.01.2019, Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Der Anspruch auf Aufwandspauschale ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil es sich bei der durchgeführten Prüfung nicht um eine „Auffälligkeitsprüfung“, sondern um eine „Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit“ gehandelt haben könnte

S 16 KR 683/15 | Sozialgericht Speyer, Urteil vom 08.09.2017