Rückforderung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen

| Landessozialgericht -Westfalen, Urteil vom 13.12. – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das LSG hat mit Urteil  ein Krankenhaus zur Erstattung vorbehaltlos gezahlter Aufwandspauschalen für vor dem 01.07.2014 abgewickelte verurteilt. Es habe sich in sämtlichen Fällen um Prüfungen der gehandelt, welche nicht erst seit der Entscheidung des vom 01.07.2014, sondern „seit jeher“ einem eigenen Prüfregime unterlägen […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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