Besorgnis über das mögliche Aushöhlen der Mindestmengenregelung
G-BA Krankenhausreform Mindestmengen Mindestmengenregelungen Qualitätssicherung
Zu Mindestmengenregelungen sind aktuell 173 Beiträge und Fachinformationen im Kontext des Klinikmanagements, der Krankenhausorganisation und des Gesundheitsmarktes verfügbar. Die von medconweb recherchierten und ausgewählten Artikel, Analysen, Presseaussendungen und Praxis- oder Medienberichte bieten wertvolle Einblicke für Medizincontroller, Klinikmanager, Verwaltungsfachkräfte sowie Fach- & Führungskräfte im Gesundheitswesen.
Besorgnis über das mögliche Aushöhlen der Mindestmengenregelung
Beschluss vom 20. Juni 2024
Einblicke in das MIVOS-Projekt und die Effekte von Mindestmengenregelungen
Beschluss vom 8. Mai 2024.
Der Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 19. Juli 2022 in Kraft.
Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 13.02.2024 – Kommentar Trefz Flachsbarth Rechtsanwälte
Der Beschluss vom 21. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 15. Februar 2024 in Kraft.
Der Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.
L 16 KR 357/23 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2023
Nach dem Aus der Extremfrühchen-Station in Neubrandenburg vor einem Jahr wollen die Krankenkassen nun weitere hoch spezialisierte Behandlungen nicht mehr bezahlen.
Mit dem Jahreswechsel treten zahlreiche Neuregelungen für Krankenhäuser in Kraft
Keine Mindestmenge für TAVI
Beratungen zu einer neuen Mindestmenge für Major-Leberresektionen
Datenübermittlung der Krankenkassenverbände an den G-BA
Eine jährliche Mindestmenge von 10 Herztransplantationen pro Standort eines Krankenhauses wird festgelegt
G-BA (PDF, 111 kB)