L 16 KR 357/23 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2023
Thema: Eingriffe am Ösophagus L 16 KR 357/23 B ER Mindestmengenprognose Mindestmengenregelungen
L 16 KR 357/23 B ER | Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2023
Überblick über alle Kliniken, die im Jahr 2024 Eingriffe in den neun mindestmengenrelevanten Bereichen durchführen dürfen.
Transparenzkarte der AOK zeigt Auswirkungen bestehender und neuer Mindestmengen
L 1 KR 475/21 KL | Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.06.2023
Die Klinik wollte sich als einziger Standort für Speiseröhrenkrebs-Operationen in Mecklenburg-Vorpommern etablieren und den Eingriff anderen Krankenhäusern untersagen.
Positive Prognose der Landesverbände der Krankenkassen für das Sana Klinikum Lichtenberg
„Wir werden den Beschluss des Sozialgerichtes Schwerin, der uns am 24. Januar 2023 zugegangen ist, prüfen und anschließend das weitere Vorgehen beraten.
Komplexe Operationen an Ösophagus und Pankreas sind im kommenden Jahr weit weniger Krankenhäusern in Hessen erlaubt als bislang.
Online-Karte der AOK zeigt 1.064 Kliniken, die im kommenden Jahr Mindestmengen-relevante OPs durchführen dürfen
Katalog der Prozeduren und Leistungen in der OPS Version 2021
Der Beschluss vom 17. Dezember 2020 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Im Zuge des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) plant die Bundesregierung die Qualitätsanforderungen an Krankenhäuser zu erweitern.
Um extrem Frühgeborene versorgen zu können, müssen Krankenhäuser künftig mindestens 25 Fälle pro Jahr vorweisen.
Ausgehend von aktuellen Auswertungen erhöhte der G-BA für Eingriffe am Ösophagus die geforderte Mindestmenge an Operationen von derzeit 10 auf 26 pro Jahr und Krankenhausstandort.
S 11 KR 507/19 | Sozialericht Würzburg, Urteil vom 25.08.2020 – Urteilsbegründung