Verwaltungsgericht bestätigt Entzug von Versorgungsaufträgen für Klinik in Herne

Kein Anspruch auf Ösophagus- und tiefe Rektumeingriffe ab April 2025

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass eine Klinik in Herne ab dem 1. April 2025 keine Ösophagus- (Leistungsgruppe 16.3) und tiefen Rektumeingriffe (Leistungsgruppe 16.5) mehr durchführen darf. Die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg sei rechtmäßig, da die Klinik die notwendigen Mindestkriterien nicht erfülle.

Das Gericht begründete den Beschluss (Az. 18 L 312/25) mit folgenden Aspekten:

  • Fehlende Kooperation im Bereich Hämatologie und Onkologie, die für die genannten Eingriffe erforderlich ist.
  • Geringe Fallzahlen in den Jahren 2019 bis 2023, die eine fehlende Routine und Expertise nahelegen.
  • Bevorzugung leistungsstärkerer Kliniken, die entweder über eigene hämatologisch-onkologische Abteilungen verfügen oder entsprechende Kooperationen nachweisen konnten.

Die Auswahlentscheidung der Bezirksregierung enthalte keine Ermessensfehler. Der Beschluss bestätigt die Konzentration hochkomplexer Eingriffe auf spezialisierte Standorte und stärkt somit die Qualitätsanforderungen im Krankenhausbereich.