Sachsen-Anhalt: Leistungsgruppen sollen ab 2027 gelten
Medizinischer Dienst bestätigt Qualitätskriterien bei 625 von 769 Anträgen – Land prüft mögliche Versorgungslücken
Die Krankenhausreform in Sachsen-Anhalt soll zum 1. Januar 2027 mit der Zuweisung der Leistungsgruppen wirksam werden. Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) sieht das Land bei der Umsetzung im Zeitplan. Das erklärte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa), wie unter anderem stern.de am 9. Oktober 2026 berichtet.
Insgesamt haben die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt 769 Leistungsgruppen beantragt. Nach den bisherigen Prüfungen des Medizinischen Dienstes wurden bei 625 Anträgen die Qualitätsvoraussetzungen erfüllt, während bei 144 Anträgen die Anforderungen nicht nachgewiesen werden konnten. Die Ergebnisse bilden eine wesentliche Grundlage für die weiteren Zuweisungsentscheidungen des Landes.
Grimm-Benne kündigte an, mögliche regionale Versorgungslücken zu prüfen und gegebenenfalls nachzusteuern. Mit der Einführung der Leistungsgruppen werde sich das medizinische Angebot einzelner Krankenhausstandorte verändern. Nicht jede Klinik könne künftig sämtliche bisher angebotenen Leistungen weiter erbringen.
Sachsen-Anhalt verfügt derzeit über 44 Krankenhäuser an 53 Standorten. Neben der strukturellen Neuordnung bleibt die wirtschaftliche Situation vieler Häuser angespannt. Die Gesundheitsministerin kritisierte insbesondere den hohen finanziellen Druck und den zunehmenden bürokratischen Aufwand.




