Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
Thema: § 301 SGB V Datenübermittlung Fortschreibung Nachtrag
Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V.
Download: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 335KB)
Da die Verhandlungen mit dem GKV-SV bezüglich der Überarbeitung der PrüfvV gescheitert sind, ist eine entsprechende Festsetzung durch die Schiedsstelle erforderlich.
Zielstellung ist insbesondere eine Entlastung der Krankenhäuser durch eine Verlängerung der Unterlagenübermittlungsfrist sowie die daraus folgende Anpassung der Frist für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen.
zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018
Hinweis: Derzeit befinden sich DKG und GKV-Spitzenverband in Gesprächen zur Weiterführung der §301- Datenübermittlungsvereinbarung.
3. Fortschreibung vom 10.07.2020 mit Wirkung zum 01.01.2021
Zuschlag gem. §21 Abs. 6 KHG zur Vergütung der höheren Aufwendungen der Krankenhäuser bei der Materialbeschaffung bei Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (100,-Euro)
In § 21 Absatz 6 KHG die Höhe des Zuschlages pro Patient, bei dem im Zusammenhang mit der voll-oder teilstationären Behandlung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde auf 100 Euro festgelegt.
Nachtrag 01 bis 03 – Zusatzentgelt Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2
Ergänzungsvereinbarung zum Nachtrag zu Anlage 5 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020
Ergänzungsvereinbarung zum Nachtrag zu Anlage 5 Abbildung des erhöhten Pflegeentgeltwertes für Überliegerfälle über den 01.04.2020
Download: DKG (PDF, 365KB)
Nachtrag vom 16.07.2019 mit Wirkung zum 01.01.2020