Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
AusglZÄV Coronavirus COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung
Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
Der Bundesrat stimmt über die Anpassungs-Verordnung der Corona-Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser ab.
Der Bundesrat begrüßt, dass nun eine differenzierte Ausgleichszahlung eingeführt wird, die sich an krankenhausbezogenen Kriterien orientiert.
Bis zu 11,5 Milliarden Euro bekommen Krankenhäuser, weil sie Betten für Corona-Patienten freigehalten haben. Da fehlt Transparenz, sagen Kritiker…
Kritik an dem Algorithmus, nachdem das BMG die COVID-19-Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser berechnen will, übt die Deutsche Gesellschaft Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedzin (DGINA).
Pauschalen zwischen 360 und 760 Euro für jedes nicht belegte Bett
In § 21 Absatz 6 KHG die Höhe des Zuschlages pro Patient, bei dem im Zusammenhang mit der voll-oder teilstationären Behandlung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde auf 100 Euro festgelegt.
Eine Orientierung an den tatsächlichen Kosten empfiehlt der AOK-Bundesverband bei der geplanten Änderung der Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten.
Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.