Thema: COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung

Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Anpassungs-Verordnung – AusglZAV)

Der Bundesrat begrüßt, dass nun eine differenzierte Ausgleichszahlung eingeführt wird, die sich an krankenhausbezogenen Kriterien orientiert.

Bundesrat (PDF, 87KB)

Entwurf Nachtrag vom 29.06.2020 zur Fortschreibung der § 301-Vereinbarung vom 17.04.2018

In § 21 Absatz 6 KHG die Höhe des Zuschlages pro Patient, bei dem im Zusammenhang mit der voll-oder teilstationären Behandlung eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde auf 100 Euro festgelegt.

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 557KB)

AOK: Basis für Ausgleichszahlungen an Kliniken zu hoch angesetzt

Eine Orientierung an den tatsächlichen Kosten empfiehlt der AOK-Bundesverband bei der geplanten Änderung der Ausgleichszahlungen für freigehaltene Krankenhausbetten.

AOK-Bundesverband (PDF, 150KB)

Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Änderungs-Verordnung – AusglZÄV)

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V.

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (PDF, 130KB)